Samstag, 5. Februar 2011

Steuerangelegenheiten

Ein Mann reicht zwei Steuererklärungen ein. Am gleichen Tag. Für die gleiche Steuernummer. Aus der einen ergibt sich eine Rückerstattung über 90 Euro, also verrechnet er die beiden Beträge miteinander und überweist die Summe. Dumm gelaufen, denn er hat die Rechnung ohne die Steuerbürokratie gemacht.

Denn die bearbeitet zuerst die Rückerstattung und weist 90 Euro an. Anschließend stellt sie fest, daß bei der anderen Fälligkeit 90 Euro fehlen. Und die werden natürlich angemahnt. Zwischenzeitlich ist jedoch eine weitere Rückerstattung fällig geworden.

Und nun passiert das Unglaubliche: das Finanzamt überweist auch diese Rückerstattung in voller Höhe und holt sich den zu viel überwiesenen Betrag am nächsten Tag per Kontopfändung wieder zurück.

Ein einfaches "wir haben Ihnen zu viel überwiesen, bitte gleichen Sie die Differenz in den nächsten Tagen aus" hätte es doch auch getan, oder nicht?